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BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgleichs
#5
(08-10-2008, 17:55)karlma schrieb: Erinnere ich mich falsch? Verträge über Ehesachen werden doch notariell gemacht, damit sie rechtssicher sind.
Mitnichten, wie der Beschluss 4 UF 161/11 vom 17.10.2013 des OLG Hamm aufzeigt.

Für die Besserverdienenden hier unter uns. Wink
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...31017.html

Ein Steuerberater mit richtig was "auf der Kante" dachte auch, sich durch einen notariellen Ehevertrag absichern zu können.

Wenn wir von Sittenwidrigkeit hören, denken wir ja meist daran, dass die Allgemeinheit, also der Steuerzahler, nicht aufkommen darf. Hier wird sehr ausführlich dargestellt, dass dem eben nicht so ist.

Denn Zitat Absatz aa), 3):
Überspitzt lässt sich die vertragliche Regelung dahin konkretisieren, dass die Antragsgegnerin als Gegenleistung für die Zurückführung ihrer beruflichen Tätigkeit zugunsten der häuslichen Versorgung des Antragstellers die Sicherheit erhält, bis zu einer etwaigen Scheidung in finanziell sehr guten Verhältnissen leben zu dürfen. Im Falle einer – aus welchem Grunde auch immer erfolgten - Scheidung hat sie dagegen den „goldenen Käfig“ ohne Hab und Gut als Bittstellerin zu verlassen.

Letztendlich läßt sich aus diesem Beschluss entnehmen, dass sich ein Ehevertrag beim Notar so gut wie gar nicht so ausführlich formulieren läßt, als dass dieser nicht im Nachhinein für sittenwidrig erklärt werden kann.

Zu guter Letzt erklären die Robenträger diesen Beschluss für unanfechtbar.
Ja, nee, iss klar.
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RE: BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig - von blue - 24-12-2013, 16:33

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