24-12-2013, 17:21
(23-12-2013, 21:18)Skipper schrieb: Wat sabbelt ihr hier?!Maul nicht!

Der Arzt ist zwar verpflichtet, wird dieses jedoch allerhöchstens auf Dringen des sorgeberechtigten Vaters machen (müssen).
Wenn aber z.B. der Neu-Vater den (Nach)Namen des Kindes trägt, wird man keinem Arzt einen Strick daraus drehen können, nicht nach dem leiblichen Vater gefragt zu haben.
