03-01-2014, 15:28
(03-01-2014, 13:51)Fin schrieb: Wenn der Kindergarten von der Mutter beauftragt wird, darauf zu achten, dass der Vater das Kind nicht vor Beginn der Umgangszeiten abholt, dann steht der Kindergarten in der Pflicht das umzusetzen.
Wenn die Mutter in das Sorgerecht des Vaters eingreifen will, muß sie sich ans Familiengericht wenden. Sofern der Vater sich an gerichtliche Entscheidungen nicht hält, ist es ebenfalls Aufgabe des Gerichtes, für Durchsetzung und ggf. Sanktion zu sorgen.
Es geht hier um einen Eingriff in Elternrechte, für den die Hürden berechtigter Weise sehr hoch liegen. Das kann man nicht dadurch umgehen, dass man irgendjemand Unzuständigen damit beauftragt; will sagen, der Kindergarten darf gar nicht im Auftrag der Mutter gegen den sorgeberechtigten Vater handeln.
Letztendlich kann sich aus der Satzung des Kindergartens ein Handeln in Bezug auf den sorgeberechtigten Vater überhaupt nur herleiten, soweit dieser das Kind mit angemeldet hat und dann auch nur insoweit, als es diskriminierungsfrei geschieht.
Natürlich bin ich auch der Meinung, dass vernünftig vorgegangen werden sollte und wie es scheint, erreicht @Fin ja seine Ziele.
Wer nicht taktet, wird getaktet...