03-01-2014, 23:16
@skipper
Du bist es doch, der für sein Konstrukt die Delegation von Befugnissen der Mutter auf die Kita benötigt. Diese Möglichkeit der Delegation von Befugnissen gibt es aber ohne Gericht nur, wenn
a) alleinige Sorge gegeben ist
und dann
b) auf den Ehegatten.
Diese A u s n a h m e schafft §1687b BGB. Ansonsten ist die Delegation von Befugnissen zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens
(bei Dir "Alltagssorge") gar nicht möglich. Deinem Konstrukt fehlt schlicht eine rechtliche Grundlage. Da hilft auch nicht, wenn Du mit §§ um dich wirfst, die zu dieser Frage gar nichts aussagen; das führt nur zur Verwirrung der user hier.
Du bist es doch, der für sein Konstrukt die Delegation von Befugnissen der Mutter auf die Kita benötigt. Diese Möglichkeit der Delegation von Befugnissen gibt es aber ohne Gericht nur, wenn
a) alleinige Sorge gegeben ist
und dann
b) auf den Ehegatten.
Diese A u s n a h m e schafft §1687b BGB. Ansonsten ist die Delegation von Befugnissen zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens
(bei Dir "Alltagssorge") gar nicht möglich. Deinem Konstrukt fehlt schlicht eine rechtliche Grundlage. Da hilft auch nicht, wenn Du mit §§ um dich wirfst, die zu dieser Frage gar nichts aussagen; das führt nur zur Verwirrung der user hier.
Wer nicht taktet, wird getaktet...