04-01-2014, 11:45
@skipper
Du schreibst wieder viel, verweigerst aber die Auskunft darüber, woraus -analog zur Systhematik von §1687b BGB- bei alleiniger Sorge hergeleitet werden kann, dass einem Dritten eine Befugnis zuwachsen könnte. Insofern mögen Deine Ausführungen bemerkenswert sein, beachtlich im rechtlichen Sinne sind sie nicht.
Über die Befugnisse des betreuenden Elternteils besteht kein Dissens - ich bin ja selber einer. Eine Kita, die ein Kind aufnimmt, wo die Anmeldung nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil erfolgt ist, ist in keiner gegen den anderen sorgeberechtigten Elternteil legitimiert.
Du schreibst wieder viel, verweigerst aber die Auskunft darüber, woraus -analog zur Systhematik von §1687b BGB- bei alleiniger Sorge hergeleitet werden kann, dass einem Dritten eine Befugnis zuwachsen könnte. Insofern mögen Deine Ausführungen bemerkenswert sein, beachtlich im rechtlichen Sinne sind sie nicht.
Über die Befugnisse des betreuenden Elternteils besteht kein Dissens - ich bin ja selber einer. Eine Kita, die ein Kind aufnimmt, wo die Anmeldung nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil erfolgt ist, ist in keiner gegen den anderen sorgeberechtigten Elternteil legitimiert.
Wer nicht taktet, wird getaktet...