04-01-2014, 12:36
Moin p.
Fin begehrt deutlich Klärung der rechtlichen Verhältnisse, dazu wurde sein Fall in einer Art juristischem Seminar ausgiebig erörtert.
Die rechtlichen Bedingungen halbwegs zu kennen, ist mE Voraussetzung, um Spannungen zwischen den Beteiligten per Einsicht zu minimieren und um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Ich denke auch, daß die rechtlichen Umstände hinreichend aufgeklärt sind, der TO nun recht gut weiß, was er tun kann und besser lassen sollte.
Zu wp aber doch noch:
Der genannte 1687b ist hier nicht einschlägig.
Der Vertrag ist uU unwirksam, wenn bei gES nur ein ET angemeldet hat, da Kita-Anmeldung Angelegehneit von wesentlicher Bedeutung ist.
Bezüglich Abholung ist nicht einmal das Sorgerecht von Bedeutung, da nach Umgangsrecht und 'Alltagssorge' zu entscheiden ist.
Rechte und Pflichten, Befugnisse von Betreuenden ergeben sich AUCH - und ich denke in erster Linie - aus den tatsächlichen Betreuungsverhältnissen und den daraus entstehenden gesetzlichen Folgen. Dazu bitte in den Stichworten nachlesen.
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Fin begehrt deutlich Klärung der rechtlichen Verhältnisse, dazu wurde sein Fall in einer Art juristischem Seminar ausgiebig erörtert.
Die rechtlichen Bedingungen halbwegs zu kennen, ist mE Voraussetzung, um Spannungen zwischen den Beteiligten per Einsicht zu minimieren und um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Ich denke auch, daß die rechtlichen Umstände hinreichend aufgeklärt sind, der TO nun recht gut weiß, was er tun kann und besser lassen sollte.
Zu wp aber doch noch:
Der genannte 1687b ist hier nicht einschlägig.
Der Vertrag ist uU unwirksam, wenn bei gES nur ein ET angemeldet hat, da Kita-Anmeldung Angelegehneit von wesentlicher Bedeutung ist.
Bezüglich Abholung ist nicht einmal das Sorgerecht von Bedeutung, da nach Umgangsrecht und 'Alltagssorge' zu entscheiden ist.
Rechte und Pflichten, Befugnisse von Betreuenden ergeben sich AUCH - und ich denke in erster Linie - aus den tatsächlichen Betreuungsverhältnissen und den daraus entstehenden gesetzlichen Folgen. Dazu bitte in den Stichworten nachlesen.
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