05-01-2014, 01:59
Moin,
habe zwar schon privat regen Kontakt mit Experten, aber ich will einfach mal noch in die Runde fragen, wer Erfahrung oder Tipps hat.
Demnächst wird mein Gehalt gepfändet wegen TU, rückständig und laufend, weil nie bezahlt. Angeordnet wurde es per EA, aktuell wollen wir per Gericht der Ex auferlegen ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen um den TU abzuwenden... aber das dauert!
Bis dahin bin ich ab sofort erstmal in der Lohnpfändung. Nach aktuellem Stand kann ich den nächsten Monat nur überleben wenn ich weder fahre noch esse (also auch kein Umgang) oder die Zahlung des KU einstelle.
KU sind 257,- € nach DDT, notariell betitelt von mir.
Die Exe wird das natürlich dann auch pfänden wollen. Gut für mein Gewissen, dass die Pfändung des KU natürlich Vorrang vor TU hat und somit der TU-Betrag geringer ist, wobei TU ja noch komplett streitig ist...
Frage ist nur, ob bei KU noch strenger gepfändet wird als bei TU? Aktuell habe ich ein Freibetrag von ~850€ + ½ vom Netto darüber. Der KU ist in dem Betrag überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es ein Ankreuzfeld im Formular dafür gibt und eine Seite vorher auch steht, dass ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe.
habe zwar schon privat regen Kontakt mit Experten, aber ich will einfach mal noch in die Runde fragen, wer Erfahrung oder Tipps hat.
Demnächst wird mein Gehalt gepfändet wegen TU, rückständig und laufend, weil nie bezahlt. Angeordnet wurde es per EA, aktuell wollen wir per Gericht der Ex auferlegen ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen um den TU abzuwenden... aber das dauert!
Bis dahin bin ich ab sofort erstmal in der Lohnpfändung. Nach aktuellem Stand kann ich den nächsten Monat nur überleben wenn ich weder fahre noch esse (also auch kein Umgang) oder die Zahlung des KU einstelle.
KU sind 257,- € nach DDT, notariell betitelt von mir.
Die Exe wird das natürlich dann auch pfänden wollen. Gut für mein Gewissen, dass die Pfändung des KU natürlich Vorrang vor TU hat und somit der TU-Betrag geringer ist, wobei TU ja noch komplett streitig ist...
Frage ist nur, ob bei KU noch strenger gepfändet wird als bei TU? Aktuell habe ich ein Freibetrag von ~850€ + ½ vom Netto darüber. Der KU ist in dem Betrag überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es ein Ankreuzfeld im Formular dafür gibt und eine Seite vorher auch steht, dass ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.