Sorry, aber das verstehe ich nicht:
Du hast doch eine Pfändungsuntergrenze und außerdem geht der KU meines Wissens vor.
Die KM kann also nur aus dem Rest pfänden.
Insofern kann das eigentlich nicht sein, was Du beschreibst.
Simon II
Du hast doch eine Pfändungsuntergrenze und außerdem geht der KU meines Wissens vor.
Die KM kann also nur aus dem Rest pfänden.
Insofern kann das eigentlich nicht sein, was Du beschreibst.
Simon II