05-01-2014, 10:42
da gibt es das rechtsmittel der erinnerung!
wenn du einen RA hast, erinnerung einlegen lassen, kannst aber auch selber machen mit der begründung KU vor TU, kopie des falschen formblattes beilegen, antrag auf ausetzung der pfändung f. TU bis richtig berechnet, antrag beim JA auf unterstützung f. umgangsgeld (das gibt es in solchen fällen - nicht abwimmeln lassen!)
geh zur ARGE und lass dich aufstocken -wenns geht - die müssen dir helfen!
die pfändungsmaschine läuft grad an....
bb
netlover
wenn du einen RA hast, erinnerung einlegen lassen, kannst aber auch selber machen mit der begründung KU vor TU, kopie des falschen formblattes beilegen, antrag auf ausetzung der pfändung f. TU bis richtig berechnet, antrag beim JA auf unterstützung f. umgangsgeld (das gibt es in solchen fällen - nicht abwimmeln lassen!)
geh zur ARGE und lass dich aufstocken -wenns geht - die müssen dir helfen!
die pfändungsmaschine läuft grad an....
bb
netlover