05-01-2014, 12:38
(05-01-2014, 10:44)p schrieb: Nicht berücksichtigte Kinder -> Zum Vollstreckungsgericht gehen, Freibetrag hochsetzen lassen.
Das geht nur wenn Du eine Bestätigung von einem entsprechenden Anwalt oder von der Schuldnerberaterstelle hast dass Du auch KU zahlst.