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Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
#8
(05-01-2014, 01:59)Antragsgegner schrieb: Aktuell habe ich ein Freibetrag von ~850€ + ½ vom Netto darüber.
Für mich sieht es so aus, als hätte Dein Arbeitgeber den Vollstreckungsbescheid nicht richtig verstanden. Mir ist Ähnliches passiert.
In dem "+1/2 vom Netto" ist der KU enthalten, der Dir -zusätzlich- zu den 850 Euro verbleiben muss. Davon ist der KU zu zahlen.
Ich habe die Rechtsabteilung meiner Firma an das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) verwiesen, um die Sache zu klären. Danach hatte unsere Rechtsabteilung es dann auch verstanden. ;-)
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RE: Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? - von blue - 05-01-2014, 12:51

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