05-01-2014, 13:11
(05-01-2014, 12:47)p schrieb: Er zahlt doch Kindesunterhalt.
ja aber zur freibetragserhöhung muss er sich das auch von einer zugelassenen stelle bestätigen lassen ansonsten "könnt ja jeder daherkommen". und kontoauszüge reichen da nicht. die auskunft bekam ich damals direkt vom gericht.