05-01-2014, 14:57
Da er ja Kindesunterhalt zahlt, dürften doch Nachweise darüber doch wohl kein Problem sein. Über deren Form kann man diskutieren. Die Antwort des Gerichts damals an dich war trotzdem vermutlich nur die Meinung einer Rechtspflegergehilfin, die sich den Job wohl besonders einfach machen wollte, indem sie sich Unterlagen mundgerecht vorlegen lässt. Ob diese Forderung standhält, wenn tatsächlich ein Antrag in Form von Pfändungsgrenzenerhöhung eingeht, bezweifle ich. Für den Nachweis ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Warum soll ein Vollstreckungsgericht eine ganz besondere, andere Art von Nachweisen verlangen dürfen und alle anderen Institutionen einschliesslich anderer Gerichte nicht, wenns um Kindesunterhalt geht?
Es widerspricht sich auch mit der möglichen Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Kindern, die man selbst betreut.
Es widerspricht sich auch mit der möglichen Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Kindern, die man selbst betreut.