05-01-2014, 15:16
(05-01-2014, 10:42)netlover schrieb: antrag beim JA auf unterstützung f. umgangsgeld (das gibt es in solchen fällen - nicht abwimmeln lassen!)
geh zur ARGE und lass dich aufstocken -wenns geht - die müssen dir helfen!
Was ist dieses Umgangsgeld genau? Wo steht das im Gesetz?
Aufstocken wird schwer denke ich. Nach aktueller Schätzung bleiben mir ~1300, ebenso viel hat meine Partnerin...
(05-01-2014, 10:44)p schrieb: Nicht berücksichtigte Kinder -> Zum Vollstreckungsgericht gehen, Freibetrag hochsetzen lassen.
So will ich erstmal vorgehen. Werde gleich moin hin mit dem PfÜB und dem Titel vom Notar. Weil auf dem Formblatt gibt es ja extra die Ankreuzmöglichkeit dafür.
(05-01-2014, 12:51)blue schrieb: Für mich sieht es so aus, als hätte Dein Arbeitgeber den Vollstreckungsbescheid nicht richtig verstanden. Mir ist Ähnliches passiert.
In dem "+1/2 vom Netto" ist der KU enthalten, der Dir -zusätzlich- zu den 850 Euro verbleiben muss. Davon ist der KU zu zahlen.
Wieso hat mein Arbeitgeber den Bescheid nicht verstanden? Mein Arbeitgeber hat bis jetzt noch nichts damit zu tun. Die führen den PfÜB so aus, wie er eingetrudelt ist, also führen alles über die ~850€ + ½ vom Netto ab.
Und wer sagt, dass ich aus der ½ vom Netto den KU bedienen kann? Finde, die würden sich das so zu einfach machen. Mal davon ab, dass ich auch klären werde, dass mein Netto gering ausfällt
Weiterhin noch die Frage: Was passiert, wenn ich KU nicht mehr zahle. Klar, der wird dann auch gepfändet. Aber gibt es da noch härtere Pfändungsgrenzen oder sind das dieselben wie beim TU? Ich weiß, dass bei Unterhalt keine wirklichen Grenzen definiert sind, aber wie ist das in der Praxis?
Ich mein, wenn sie den KU aus den vollen pfänden und mir nur noch die ~850€ bleiben, wird mich das nicht motivieren überhaupt noch irgendwie zu arbeiten...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.