05-01-2014, 15:39
Du kannst auch auf den Mars auswandern, einen zurückgelassenen Tresor in Deutschland werden sie trotzdem knacken.
Das muss dir aber keine Sorgen machen. Wie es sich andeutet, sind die Kinder nicht gerade zu Überfliegern geworden. Sollte die jüngste Tochter mit der Volljährigkeit keine privilegierte Volljährige mehr sein, gilt ein höherer Selbstbehalt und nur noch eine einfache Erwerbsobliegenheit. Du kannst also bereits auf der Ebene des Unterhaltsrechts Pfändungen oder unbezahlbare Forderungen abwehren.
Das muss dir aber keine Sorgen machen. Wie es sich andeutet, sind die Kinder nicht gerade zu Überfliegern geworden. Sollte die jüngste Tochter mit der Volljährigkeit keine privilegierte Volljährige mehr sein, gilt ein höherer Selbstbehalt und nur noch eine einfache Erwerbsobliegenheit. Du kannst also bereits auf der Ebene des Unterhaltsrechts Pfändungen oder unbezahlbare Forderungen abwehren.