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Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
#12
Mit dem "+ 1/2 netto" steht man in aller Regel nicht so schlecht da. Meist besser als nach der Hauptverhandlung. ;-)
Angenommen Du hast 1500 netto. Dann verbleiben Dir 850+650/2, also 1175.
Davon -257 KU. Bleiben Dir 918. Also "deutlich" mehr als 850.
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RE: Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? - von blue - 05-01-2014, 18:11

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