Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
#12
Mit dem "+ 1/2 netto" steht man in aller Regel nicht so schlecht da. Meist besser als nach der Hauptverhandlung. ;-)
Angenommen Du hast 1500 netto. Dann verbleiben Dir 850+650/2, also 1175.
Davon -257 KU. Bleiben Dir 918. Also "deutlich" mehr als 850.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? - von blue - 05-01-2014, 18:11

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Exclamation Wegen Unterhalt verbleibt kein Geld für meine Kinder Michael Meiser 3 1.905 05-12-2021, 10:04
Letzter Beitrag: Michael Meiser
  Interessanter Gedanke - Tochter kein Anspruch auf Unterhalt mehr Gast1969 12 7.047 16-07-2020, 21:49
Letzter Beitrag: p__
  Pfändung nach 850d Kaymueller 7 4.825 16-07-2020, 09:34
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung Arminius 7 6.930 21-08-2013, 22:55
Letzter Beitrag: Arminius

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste