06-01-2014, 13:07
(04-01-2014, 14:54)bio schrieb: Im Falle von Umgang. bleibt das Kind in aller Regel solange dort, bis es vom Umgangselternteil abgeholt wird. Interessant wird es nun, wenn der betreuende Elternteil das Kind vorher abholt, um Eis essen zu gehen. Dadurch verzögert sich jedoch der Umgangsbeginn. Kann der Umgangselternteil von der Kita verlangen, das Kind an diesem Tag nicht an den anderen Elternteil herauszugeben?
Was dann in Richtung Umgangspflegschaft ginge, wozu die Kita nicht befugt wäre.
Die rechtliche Grauzone wird sich wohl nicht grundsätzlich, sondern nur für jede Situation klären lassen.
Der Knackpunkt ist aus meiner Sicht das Kindeswohl. Will eine Mutter grundsätzlich verhindern, dass Vater und Kind ausserhalb der Umgangszeiten Kontakt haben, dann stellt sich die Frage nach ihrer Motivation. Umgangsbeschluss bedeutet ja nicht Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten.
Was meine Ex momentan macht, ist mit dem Kindeswohl nicht zu begründen. Es schadet unserem Sohn nicht, wenn wir gemeinsam am Adventsbasteln oder Plätzchenbacken teilnehmen. Im Gegenteil entspricht das dem Kindeswohl.
Dadurch, dass sie das verhindern will, irritiert sie alle Beteiligten - und damit auch unseren Sohn. Sie schadet dem Kindeswohl.
Ein fataler Fehler wäre, wenn ich darauf anspringen und mich mit dem Kindergarten anlegen würde. Dann gäbe es zwei streitende Eltern, und meine Ex könnte vor Gericht geltend machen, unseren Sohn vor dem Streit schützen zu wollen - und darum meine Teilnahme am Adventsbasteln verhindern zu wollen.
An ihrem alten Wohnort hat man ihr den Schutzgedanken nicht mehr geglaubt. Jetzt ist sie umgezogen, und es geht von vorne los.