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Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
#16
(06-01-2014, 14:28)sorglos schrieb: Das wäre (in der entstandenen Situation) nicht sinnvoll - und macht alles nur schlimmer.

Die effektiveste Gegenstrategie, das Aufstocken, hast du dir ja mit dem Zusammenzug mit der Freundin selbst verbaut. Also mußt du die Zähne zusammenbeissen, bis die Hauptsache verhandelt wird - und deine Freundin soll sich um deine weitergehenden Bedürfnisse kümmern.

Das hat mir mein Anwalt heute auch gesagt, auch im Hinblick dass das Scheidungsverfahren schnell über die Bühne geht soll ich den Ball flach halten.

Weiß nur noch nicht wie...

(05-01-2014, 12:51)blue schrieb: In dem "+1/2 vom Netto" ist der KU enthalten, der Dir -zusätzlich- zu den 850 Euro verbleiben muss. Davon ist der KU zu zahlen.

Habe heute mit dem Rechtspfleger gesprochen. Du hast (leider) recht. Für ihn ist mit dem ½ vom netto der KU abgegolten. Er sagte, dass das schon sehr großzügig ist, andere Gerichte pfänden knallhart auf Hartz4-Niveau runter.

Na mal schauen, was der nächste Monat bringt...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? - von Antragsgegner - 06-01-2014, 23:58

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