09-01-2014, 14:28
(09-01-2014, 11:09)Lullaby schrieb: Hallo zusammen,
erstmal euch allen ein gutes neues Jahr und @p vielen Dank, dass das Forum weitergeführt wird.
In meine Unterhaltssache kommt Bewegung rein. In erster Instanz wurde das Begehren der KM auf höheren KU abgelehnt, Knackpunkt waren meine hohen berufsbedingten Kosten, die das AG bestätigt hat. Jetzt geht es weiter am OLG Zweibrücken.
Lullaby
@Lullaby
Auch Dir ein gutes neues Jahr
Zunächst müsste die Mutter im Namen des Kindes/der Kinder doch einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen, sofern sie die braucht.
Ist der denn schon durch?
Verfahrenskostenhilfe kann verweigert werden, wenn der Prozess mutwillig erscheint.
Wie das OLG entscheiden wird, kann man meist schon an der Genehmigung oder Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe sehen.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.