09-01-2014, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2014, 15:21 von Camper1955.)
(09-01-2014, 14:52)Lullaby schrieb: Hi Robert,
die KM bekommt keine VKH. Das verlorene Verfahren beim AG musste sie komplett aus eigener Tasche zahlen, deswegen war sie sehr wütend.
Kann man von einer Tendenz sprechen, wenn das OLG sich der Beschwerde annimmt und sie nicht ablehnt?
Hi Lullaby
Hier kann ich leider nur mit einem Spruch antworten, der Dich nicht befriedigen wird.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Gute Argumente hast Du immer dann, wenn Deine Werbungskosten schon während der Ehe/Beziehung so hoch waren und Du sie nicht extra erhöht hast, nur um den Unterhalt senken zu können und wenn Du aufgrund Deiner Umgangsverpflichtungen nahe bei dem Kind/den Kindern wohnen bleiben willst.
Das erste Urteil würde mich interessieren. Könntest Du es nicht einstellen?
"p" ist Dir dabei sicher behilflich.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.