09-01-2014, 22:03
(09-01-2014, 11:09)Lullaby schrieb: In erster Instanz wurde das Begehren der KM auf höheren KU abgelehnt, ...Ich denke, dass Du dich gemütlich zurücklehnen kannst.
KU ist das Non-plus-Ultra!
Das wird in erster Instanz soweit behandelt, dass es für einen Vater in einer Beschwerde keinen anderen Weg mehr gibt.
Lass die Mutter sich weiter aufreiben.
Sie mag Dich anscheinend nicht mehr.
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