10-01-2014, 13:10
(10-01-2014, 13:00)JahJahChildren schrieb: Das OLG Zweibrücken ist auch meine Instanz. Mein AG hat Unterhalt (TU/KU) ausgeurteilt. Der KM war die Summe nicht hoch genug und ging nach Zweibrücken mit VKH Antrag.
Das OLG gab ihr eine Watsche und bestätigte schriftlich das Urteil des AGs (ohne weitere Anhörungen oder Termine vor Ort). Die KM bekam die Rechnung, welche dann bei mir durch die Landesjustizkasse gepfändet wurde (Zweitschuldner).
Wieso bist Du in diesem Fall Zweitschuldner. Du hast den Prozess doch gar nicht gewollt?
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.