10-01-2014, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2014, 14:47 von Camper1955.)
(10-01-2014, 13:31)Lullaby schrieb: Hallo,
Bei mir geht es darum wie meine hohen berufsbedingten Ausgaben (Fahrtkosten, Fortbildungskosten) berücksichtigt werden. KM will u.a. dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre um Benzin zu sparen.
Danke und Grüße
Lullaby
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, dann bezahlst Du den Mindestunterhalt und die KM will, dass Du eine oder zwei Stufen höher bezahlst. Du bist also kein Mangelfall.
Nun, da wird sie sich geschnitten haben. Solange der Mindestunterhalt bezahlt wird, kannst Du an Ausgaben haben, was Du willst, sofern Du die Ausgaben nachweisen kannst.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.