11-01-2014, 04:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2014, 04:47 von Clint Eastwood.)
(10-01-2014, 15:07)Lelja schrieb: Clint,
Zum P. 1 Kinder wegzug
Wir hoffen darauf, dass der Grosse mitspielt. Da er alle seine Freunde und die erste Liebehier hat, ist er mit allen Füssen und Händen gegen den Wegzug. Die kleinen sind schon bearbeitet. Ich glaube, sie stimmen dem Wegzug zu.
Dann soll der Große mal die Kleinen bearbeiten..
(10-01-2014, 15:07)Lelja schrieb: Zum p.2 ZugewinnausgleichEV = eidesstattliche Versicherung
a) Erst die Frage: was bedeutet eV abgeben (Ich kenne mich mit Abkürzungen nicht so aus)?
(10-01-2014, 15:07)Lelja schrieb: Kann man die Scheidung irgendwie beschleunigen? Ich fürchte, dass nach dem Zugewinnausgleich Prozess, wird Sie noch weitere Gründe suchen um Scheidung auszuzögern.Der Versorgungsausgleich läuft bis Datum Zustellung Scheidungsantrag, d.h hier profitiert die Exe nicht von einer Verzögerung der Scheidung. Scheidung beschleunigen kann man nur, wenn das Gericht mitspielt