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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#38
Hallo,

Ja ich habe das Einkommen um 4 % bereinigt. Das ist unstrittig von Gegenseite und AG akzeptiert.

Hierzu noch eine Frage: In den Unterhalts-Leitlinien von meinem OLG steht drin Abzug von 24% inkl. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ich zahle einen Beitrag zur GRV von 18,9%, d.h. nach meinem Verständnis dürfte ich 5,1 % abziehen oder? Bis 2013 war der Beitrag noch 19,9%, d.h. da stimmten die 4%.

Habe ich irgendwo ein Denkfehler?

Real und nachweisbar sind meine Vorsorgeaufwendungen sogar noch höher.

Danke und Grüße

Lullaby
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
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RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von Lullaby - 13-01-2014, 11:15

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