Hallo,
Ja ich habe das Einkommen um 4 % bereinigt. Das ist unstrittig von Gegenseite und AG akzeptiert.
Hierzu noch eine Frage: In den Unterhalts-Leitlinien von meinem OLG steht drin Abzug von 24% inkl. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ich zahle einen Beitrag zur GRV von 18,9%, d.h. nach meinem Verständnis dürfte ich 5,1 % abziehen oder? Bis 2013 war der Beitrag noch 19,9%, d.h. da stimmten die 4%.
Habe ich irgendwo ein Denkfehler?
Real und nachweisbar sind meine Vorsorgeaufwendungen sogar noch höher.
Danke und Grüße
Lullaby
Ja ich habe das Einkommen um 4 % bereinigt. Das ist unstrittig von Gegenseite und AG akzeptiert.
Hierzu noch eine Frage: In den Unterhalts-Leitlinien von meinem OLG steht drin Abzug von 24% inkl. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ich zahle einen Beitrag zur GRV von 18,9%, d.h. nach meinem Verständnis dürfte ich 5,1 % abziehen oder? Bis 2013 war der Beitrag noch 19,9%, d.h. da stimmten die 4%.
Habe ich irgendwo ein Denkfehler?
Real und nachweisbar sind meine Vorsorgeaufwendungen sogar noch höher.
Danke und Grüße
Lullaby