13-01-2014, 12:01
(13-01-2014, 11:15)Lullaby schrieb: Hierzu noch eine Frage: In den Unterhalts-Leitlinien
Lullaby
Da beginnt schon Dein Denkfehler.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben keine Gesetzeskraft. Steht ganz oben über den Leitlinien.
Nun wollen es sich die Gerichte einfach machen und wenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien an.
Aber kein Gesetz, sagt, dass Du nur 4 % aufenden darfst. Wenn Du kein Mangelfall bist, schon gar nicht.
Also setzte alles ab, was Du an Ausgaben hast.
Sonst muss Dir das Gericht schon erklären, auf welchen § sich die 4 % Regelung stützt.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.