13-01-2014, 20:57
(13-01-2014, 17:09)GeckoMan schrieb: @ raid:
Zitat:Achte darauf, dass das Kind mit im ALG 2 Bescheid steht!!
Gibt es dafür ein Anrecht ?
In meinem Fall regelt die ARGE das nämlich so, dass ich die Tage monatl. melden muss und es dafür jeweils einen eigenen Bescheid gibt.
Ich habe jetzt zwei Rechtsmittel am Laufen, das der Landkreis
doch bitte antragsgemäß bescheiden soll. Ich muß den Umgang auch
vierteljährlich nachweisen, zu der vorab eingereichten Umgangsplanung fehlt aber ein Hinweis im Bescheid und auch eine Berechnung. Es wird lediglich "irgendwas" gezahlt.
Auf aber eben diese Berechnung habe ich gem. §33 SGB X, Abs. 1 und §35 SGB X einen Rechtsanspruch.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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