13-01-2014, 23:55
Hätte mein RA ,so wie von mir beauftragt ,den Selbstbehalt nach §850 ZPO heraufgesetzt, hätte ich kein Probleme.
Warum ich jetzt aber, nachdem ich mein Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen ließ , dass überschüssige (alles über 1045€) Guthaben "aufbrauchen" konnte , ist mir ein Rätsel.
Warum ich jetzt aber, nachdem ich mein Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen ließ , dass überschüssige (alles über 1045€) Guthaben "aufbrauchen" konnte , ist mir ein Rätsel.