14-01-2014, 11:50
(14-01-2014, 10:12)p schrieb: Mit welcher Begründung meint der Richter, fremdes Geld für noch eine Runde im Gutachtervergnügungspark verbrennen zu müssen?
Eine Abtennung von Versorgungsausgleich und Zugewinn ist möglich nach Massgabe des §140 FamFG.
...es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, die Antragsgegnerin sei nach wie vor nicht in der Lage mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens....
So steht`s geschrieben.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1