14-01-2014, 12:11
(13-01-2014, 23:18)Anonymous schrieb: Wie sieht es eigentlich mit den üblichen Hartz4-Sanktionen aus wenn man aufstockt? Muss ich da auch 150 Bewerbungen vorlegen und Nebenjobs suchen?Moin Anonym.
Oder den am WE den Park säubern?
Gruß
Im SGB II-Bezug ist man gesetzlich grundsätzlich pflichtet, die Bedürftigkeit dem Grund und dem Ausmaß nach zu überwinden bzw zu minimieren. Dabei wird es sicher auf die konkreten Umstände ankommen.
Ein Dr.Ing., der in Teilzeit Lagerarbeiten ausführt und mit drei Kindern aufstockt, wird sicher anders 'angefaßt', als eine ungelernte Kraft, die in Vollzeit 6,50 € die Stunde nach Hause bringt und aufstocken muß.
Zum Schema oben. Die Jobcenter maulen verstärkt, je größer zu überwindende und damit teure Distanzen werden. Das drückt idR die Umgangsfrequenzen. Jedes zweite WE wird dann nicht mehr drin sein.
Bei großen Distanzen ist es sinnvoll, die Umgänge in größeren Blöcken zu organisieren, sich also mehr auf Schulferienzeiten und Feiertage zu konzentrieren.
In meinem Fall ist einfache Distanz zu den Kids an die 500 km. Dank Zeitkonto im ÖD konnte ich meine Kurzen bis zur Einschulung jeden Monat am Stück für eine Woche zu mir nehmen. War eine tolle Zeit.
Nach der Einschulung hälftige Schulferien und nur ein WE jeden Monat.
Nun sind meine Kids schwierige Pubis, haben eigene Interessen und unser physischer Kontakt ist entsprechend angepaßt, kann mich verstärkt wieder eigenen Projekten zu wenden.
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