... kleine Ergänzungen:
- Änträge gelten rückwirkend zum 1. des Monats, in dem sie gestellt werden.
- Umgangskosten werden dem Bedarf zugerechnet, siehe Schema oben.
- Umzug vor oder nach Antragstellung muß gut überlegt sein. Besser VOR Antragstellung umziehen, aber unter Beachtung der örtlichen 'Angemessenheit' von Größe und Miethöhe.
Will man NACH Antrag und unter Leistungsbezug umziehen, dann legen die Jobcenter derbe Knüppel in den Weg.
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- Änträge gelten rückwirkend zum 1. des Monats, in dem sie gestellt werden.
- Umgangskosten werden dem Bedarf zugerechnet, siehe Schema oben.
- Umzug vor oder nach Antragstellung muß gut überlegt sein. Besser VOR Antragstellung umziehen, aber unter Beachtung der örtlichen 'Angemessenheit' von Größe und Miethöhe.
Will man NACH Antrag und unter Leistungsbezug umziehen, dann legen die Jobcenter derbe Knüppel in den Weg.
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