17-01-2014, 15:48
Ich bin ensetzt! Die Diskussion fällt hinter den Eingangsbeitrag zurück.
Mit juristischem Sachverstand wurde die Situation an Weihnachten gut geklärt. Zwischenzeitlich wurden meine Auffassungen von Aufsichtbehörden bestätigt, die solche Situationen ständig auf den Tisch bekommen, und habe gerade nochmal mit einer Jugendamtsstelle gesprochen:
Entscheidend hier ist das Umgangsrecht, eine Elternvereinbarung (am besten gerichtlich), die die sorgerechtlichen Befugnisse präzisiert bzw ersetzt! Danach sind Zuständigkeiten klar aufgeteilt und geregelt:
Solange die Kita im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen ET und in seinem Auftrag handelt, sich das Kind in einem Fürsorge- und Obhutsverhältnis mit Zustimmung des anderen ET (Umgangsvereinbarung!) befindet, wird hier weder strafbar entzogen noch diskriminiert.
Die Kita darf das Kind nicht gegen den Willen des jeweilig zuständigen ET herausgeben, hat sich parteiisch an die Weisungen des zuständigen ET zu halten. Das Umgangsrecht, seine Regelung bestimmt die Zeiten, wer wann Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und an wen delegiert und in Obhut gegeben wird.
Auch wurde mE geklärt, wie Veranstaltungen zu sehen sind, die sorgerechtlichen Auskunfts- und Informationsrechten unterfallen.
Gegen eine Begegnung außerhalb der URegelung wird kaum jemand etwas haben - solange dadurch der Umgang nicht regelwidrig berührt wird.
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Es ist doch zu meinen völlig absurd, sobald sich ein ET vom Kind entfernt, griffe das Sorgerecht des anderen. Genau DAS soll eine klare Umgangsregelung verhindern.
Ich möchte nicht den Aufschrei hören, wenn sich eine Mutter erlaubte, im Bereich des Vaters zu handeln oder das Kind vorzeitig irgendwo raus zu holen, eine Kita gegen seine Anweisungen handelt.
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Mit juristischem Sachverstand wurde die Situation an Weihnachten gut geklärt. Zwischenzeitlich wurden meine Auffassungen von Aufsichtbehörden bestätigt, die solche Situationen ständig auf den Tisch bekommen, und habe gerade nochmal mit einer Jugendamtsstelle gesprochen:
Entscheidend hier ist das Umgangsrecht, eine Elternvereinbarung (am besten gerichtlich), die die sorgerechtlichen Befugnisse präzisiert bzw ersetzt! Danach sind Zuständigkeiten klar aufgeteilt und geregelt:
Solange die Kita im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen ET und in seinem Auftrag handelt, sich das Kind in einem Fürsorge- und Obhutsverhältnis mit Zustimmung des anderen ET (Umgangsvereinbarung!) befindet, wird hier weder strafbar entzogen noch diskriminiert.
Die Kita darf das Kind nicht gegen den Willen des jeweilig zuständigen ET herausgeben, hat sich parteiisch an die Weisungen des zuständigen ET zu halten. Das Umgangsrecht, seine Regelung bestimmt die Zeiten, wer wann Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und an wen delegiert und in Obhut gegeben wird.
Auch wurde mE geklärt, wie Veranstaltungen zu sehen sind, die sorgerechtlichen Auskunfts- und Informationsrechten unterfallen.
Gegen eine Begegnung außerhalb der URegelung wird kaum jemand etwas haben - solange dadurch der Umgang nicht regelwidrig berührt wird.
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Es ist doch zu meinen völlig absurd, sobald sich ein ET vom Kind entfernt, griffe das Sorgerecht des anderen. Genau DAS soll eine klare Umgangsregelung verhindern.
Ich möchte nicht den Aufschrei hören, wenn sich eine Mutter erlaubte, im Bereich des Vaters zu handeln oder das Kind vorzeitig irgendwo raus zu holen, eine Kita gegen seine Anweisungen handelt.
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