Ja, erst Umzug und Titel erstellen, dann Antrag.
Höhe nur Mindestunterhalt = 272.- bei Kind zwischen 6-12 J - nix drumrum
Der Titel sollte vor Antrag gemacht sein, das erleichtert manches. Wann genau du den im Fälligkeitsmonat bezahlst ist für die Absetzbarkeit egal, muss nur im Monat der Fälligkeit sein.
Vorteil ihn von Antrag zu zahlen bestünde nur dann, wenn du dann komplett mittellos bist und auch gleich (Bar-)Vorschuß beantragen könntest.
Titel-Text-Muster findest du in der T-Faq --> Downloadbereich
Die jeweils aktuellen Antragsformulare findest du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/ze...ld-II.html
Das Allerwichtigste: 2 x unterschreiben - für dich und als gesetzlicher Vertreter des Kindes! Und "alleinerziehend" ankreuzen.
Höhe nur Mindestunterhalt = 272.- bei Kind zwischen 6-12 J - nix drumrum
Der Titel sollte vor Antrag gemacht sein, das erleichtert manches. Wann genau du den im Fälligkeitsmonat bezahlst ist für die Absetzbarkeit egal, muss nur im Monat der Fälligkeit sein.
Vorteil ihn von Antrag zu zahlen bestünde nur dann, wenn du dann komplett mittellos bist und auch gleich (Bar-)Vorschuß beantragen könntest.
Titel-Text-Muster findest du in der T-Faq --> Downloadbereich
Die jeweils aktuellen Antragsformulare findest du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/ze...ld-II.html
Das Allerwichtigste: 2 x unterschreiben - für dich und als gesetzlicher Vertreter des Kindes! Und "alleinerziehend" ankreuzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #