20-01-2014, 18:18
(20-01-2014, 16:43)Lelja schrieb: Nachdem der Zugewinnausgleich per Gericht festgestellt wird, wird sie um Nacheherlichen Unterhalt kümmern.
Verstehe ich nicht. Sie kümmert sich um ihren eigenen Lebensunterhalt oder sie kümmert sich darum, vom Ex Unterhalt einzuklagen? Auch der Rest ist nicht klar. Selbst wenn es klar wäre, ohne Zahlen kann man nichts beurteilen, wie Theo schon sagte.
Grundsätzliche Regel ist es, gemeinsame Immobilien bei einer Trennung zu verkaufen. Damit fährt man in der grossen Mehrheit der Fälle besser. Vor allem jetzt, wo die Immobilienpreise sehr hoch sind. Gemeinsames Eigentum bedeutet eine weiter brennenden Lunte, was nach strittigem Trennungsgeschehen früher oder später immer zur Katastrophe führt. Weg damit. Verflüssigt das Geld.