21-01-2014, 13:05
(17-01-2014, 15:48)Skipper schrieb: Entscheidend hier ist das UmgangsrechtAlso würde das deiner Meinung nach auch bedeuten, dass sich die Kita bei einer totalverweigernden Mama gegen diese stellen müsste und ihr das Kind während Papas Umgangszeit nicht aushängigen dürfte, wenn der Papa mit nem Umgangsbeschluss vorstellig wird? Das glaubst du doch selbst nicht.
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Solange die Kita im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen ET und in seinem Auftrag handelt, sich das Kind in einem Fürsorge- und Obhutsverhältnis mit Zustimmung des anderen ET (Umgangsvereinbarung!) befindet, wird hier weder strafbar entzogen noch diskriminiert.
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Die Kita darf das Kind nicht gegen den Willen des jeweilig zuständigen ET herausgeben, hat sich parteiisch an die Weisungen des zuständigen ET zu halten. Das Umgangsrecht, seine Regelung bestimmt die Zeiten, wer wann Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und an wen delegiert und in Obhut gegeben wird.