28-01-2014, 13:26
Na ja, das Verhältnis zwischen den Eltern und hier die Zuständigkeit des FG ist ja nicht strittig.
Ging doch nur darum, ob die Kita Rechte gegen einen sorgeberechtigten Vater aus irgendeiner Form der Übertragung mütterlicher Befugnisse gegen den Vater geltend machen kann. Der Nachweis, dass eine solche Übertragung überhaupt möglich ist, ist hier nicht geführt worden.
Ob und welche Probleme Kita/Kiga sich mit der Mutter machen wollen, braucht den Vater ja nicht zu interessieren, solange sich daraus keine Diskriminierung ihm gegenüber ergibt.
Da sollte ein sorgeberechtigter Vater -wenn er sonst nicht klar kommt- doch einfach entsprechende Anzeige erstatten - kostet ihn doch nichts.
Ging doch nur darum, ob die Kita Rechte gegen einen sorgeberechtigten Vater aus irgendeiner Form der Übertragung mütterlicher Befugnisse gegen den Vater geltend machen kann. Der Nachweis, dass eine solche Übertragung überhaupt möglich ist, ist hier nicht geführt worden.
Ob und welche Probleme Kita/Kiga sich mit der Mutter machen wollen, braucht den Vater ja nicht zu interessieren, solange sich daraus keine Diskriminierung ihm gegenüber ergibt.
Da sollte ein sorgeberechtigter Vater -wenn er sonst nicht klar kommt- doch einfach entsprechende Anzeige erstatten - kostet ihn doch nichts.
Wer nicht taktet, wird getaktet...