29-01-2014, 20:22
Hey Leute.
Ich wollte mich mal wieder melden. Ich habe in meiner neuen Stadt Kontakt zu einem Notar aufgenommen zwecks Titulierung.
Hier die Antwort der Seketärin.
"Sehr geehrter Herr ******,
wenn wir den Entwurf einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung hinsichtlich des Unterhalts Ihrer Tochter entwerfen sollen, bitte ich Sie, mir die Angaben Ihrer Tochter sowie Ihre Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift) herzureichen. Wer ist der Sorgeberechtigter Ihrer Tochter?
Bei einem zweijährigen Unterhaltstitel von monatlich 272,-- € würde der Urkunde ein Geschäftswert von 6528,-- € zugrunde liegen. Die Beurkundungsgebühr beträgt bei diesem Wert 57,-- € (netto) zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer."
Ist das echt sooo teuer? Oder will man hier mehr aus mir rausquetschen als man darf?
gruß
Ich wollte mich mal wieder melden. Ich habe in meiner neuen Stadt Kontakt zu einem Notar aufgenommen zwecks Titulierung.
Hier die Antwort der Seketärin.
"Sehr geehrter Herr ******,
wenn wir den Entwurf einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung hinsichtlich des Unterhalts Ihrer Tochter entwerfen sollen, bitte ich Sie, mir die Angaben Ihrer Tochter sowie Ihre Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift) herzureichen. Wer ist der Sorgeberechtigter Ihrer Tochter?
Bei einem zweijährigen Unterhaltstitel von monatlich 272,-- € würde der Urkunde ein Geschäftswert von 6528,-- € zugrunde liegen. Die Beurkundungsgebühr beträgt bei diesem Wert 57,-- € (netto) zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer."
Ist das echt sooo teuer? Oder will man hier mehr aus mir rausquetschen als man darf?
gruß