29-01-2014, 22:10
Sie hat dir doch den Begriff "Beurkundungsgebühr" genannt! Und diese Gebühr gibt es nicht. Der sogenannte Fachmann mit seinen zwei juristischen Staatsexamen versucht dich schlicht und ergreifend zu betrügen, wie es halt in seiner Juristen - DNA tief drin steckt. Lies auch den Rest das Kapitels, die Art der Urkunde ist wichtig.
Was ist an "Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes ... sind gebührenfrei" Bahnhof? Einmal "§ 62 Beurkundungsgesetz" bei google eingegeben und was kommt im genannten Absatz eins? Das hier:
1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Und das, was ich fett markiert habe ist das, was du beim Notar titulieren willst. Und das ist gebührenfrei.
Was ist an "Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes ... sind gebührenfrei" Bahnhof? Einmal "§ 62 Beurkundungsgesetz" bei google eingegeben und was kommt im genannten Absatz eins? Das hier:
1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Und das, was ich fett markiert habe ist das, was du beim Notar titulieren willst. Und das ist gebührenfrei.