03-02-2014, 10:52
Hallo zusammen,
wie oben geschrieben geht meine KU-Sache vor das OLG.
Bei Unterhaltssachen soll man ja grundsätzlich keinen Vergleich abschließen. Gilt dies auch für das OLG?
Ein OLG kann ja auch ein Urteil machen und Revision ausschließen, dann kommt man dagegen auch nicht mehr an.
Danke und Grüße
Lullaby
wie oben geschrieben geht meine KU-Sache vor das OLG.
Bei Unterhaltssachen soll man ja grundsätzlich keinen Vergleich abschließen. Gilt dies auch für das OLG?
Ein OLG kann ja auch ein Urteil machen und Revision ausschließen, dann kommt man dagegen auch nicht mehr an.
Danke und Grüße
Lullaby