03-02-2014, 11:11
Ist eher selten, dass das OLG im Unterhaltsrecht einen Vergleich vorschlägt. Am häufigsten werden Vergleiche in Schadenersatzprozessen vorgeschlagen. Wenn doch, sieh ihn dir in Ruhe an, bevor zu zustimmst. Prinzipielle Bedenken wie am Amtsgericht sind schwächer, aber durchaus vorhanden. Der Hauptgrund steht in der faq im Kapitel über Titel.