03-02-2014, 15:32
Nein, ich meine natürlich nicht zweimal zahlen.
Der erste (aktuelle) Titel habe ich beim Notar gemacht (Stufe 4 DDT). Dieser Titel stellt ja eine Schuldankenntnis da. Angenommen, dieser Titel wird jetzt durch ein gerichtliches Urteil (Stufe 5 DDT) ersetzt.
In ein paar Jahren ändern sich bei mir die Bedingungen (z. B. Frau und 3 weitere Kinder obwohl vasektomiert), d.h. ich würde versuchen den gerichtlichen Titel an die neuen Gegebenheiten anzupassen (z. B. mehr Unterhaltsberechtigte).
Kann dann irgendjemand sagen: Du hast damals einen notariellen Titel (Stufe 4) abgegeben, d.h. deine Schuld damals anerkannt und deswegen kann er nur bis maximal Stufe 4 gesenkt werden?
Danke und Grüße
Lullaby
Der erste (aktuelle) Titel habe ich beim Notar gemacht (Stufe 4 DDT). Dieser Titel stellt ja eine Schuldankenntnis da. Angenommen, dieser Titel wird jetzt durch ein gerichtliches Urteil (Stufe 5 DDT) ersetzt.
In ein paar Jahren ändern sich bei mir die Bedingungen (z. B. Frau und 3 weitere Kinder obwohl vasektomiert), d.h. ich würde versuchen den gerichtlichen Titel an die neuen Gegebenheiten anzupassen (z. B. mehr Unterhaltsberechtigte).
Kann dann irgendjemand sagen: Du hast damals einen notariellen Titel (Stufe 4) abgegeben, d.h. deine Schuld damals anerkannt und deswegen kann er nur bis maximal Stufe 4 gesenkt werden?
Danke und Grüße
Lullaby