Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#49
Nein, ich meine natürlich nicht zweimal zahlen.

Der erste (aktuelle) Titel habe ich beim Notar gemacht (Stufe 4 DDT). Dieser Titel stellt ja eine Schuldankenntnis da. Angenommen, dieser Titel wird jetzt durch ein gerichtliches Urteil (Stufe 5 DDT) ersetzt.

In ein paar Jahren ändern sich bei mir die Bedingungen (z. B. Frau und 3 weitere Kinder Tongue obwohl vasektomiert), d.h. ich würde versuchen den gerichtlichen Titel an die neuen Gegebenheiten anzupassen (z. B. mehr Unterhaltsberechtigte).

Kann dann irgendjemand sagen: Du hast damals einen notariellen Titel (Stufe 4) abgegeben, d.h. deine Schuld damals anerkannt und deswegen kann er nur bis maximal Stufe 4 gesenkt werden?

Danke und Grüße

Lullaby
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Lullaby - 03-02-2014, 15:32
OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von Lullaby - 09-01-2014, 11:09
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Risiko eingehen oder Titel erstellen? superdupersonic 2 1.601 16-05-2022, 22:24
Letzter Beitrag: Ruffys
  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? Clint Eastwood 35 26.956 20-12-2018, 16:13
Letzter Beitrag: Clint Eastwood
  Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich IVER 12 11.090 21-02-2017, 10:40
Letzter Beitrag: Pfanne
  Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel? ibu400 6 5.905 29-07-2015, 22:32
Letzter Beitrag: raid

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste