04-02-2014, 14:29
(04-02-2014, 14:22)Lullaby schrieb: Was wäre grundsätzlich besser für mich als Unterhaltspflichtigen:
- unbefristeter Titel anfechtbar mit einfacher Korrekturklage
- bis zum 18. Geb. befristeteter Titel, aber mit §781 BGB?
Weder noch!
Ein Titel ist grundsätzlich maximal bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu begrenzen!
Worüber die Meinungen auseinandergehen, ist, ob man Titel auch vorher schon zeitlich begrenzen soll (also z.B. für zwei Jahre oder bis zur nächsten Alterstufe oder was auch immer), oder nicht.
Simon II