04-02-2014, 15:01
(04-02-2014, 14:29)Simon ii schrieb: Worüber die Meinungen auseinandergehen, ist, ob man Titel auch vorher schon zeitlich begrenzen soll (also z.B. für zwei Jahre oder bis zur nächsten Alterstufe oder was auch immer), oder nicht.Eine kürzere Befristung als bis 18 wird man nur im außergerichtlichen Wege erhalten, also bei der "Berechnung" des JA oder durch einseitiges aktives Handeln. Im Gerichtsverfahren sind mir nur Befristungen bis 18 bekannt.
Allerdings weiß ich, dass Gerichte schon mehrfach kürzere Titel (auch 2 Jahre) als völlig ausreichend bestätigt haben und die Klagen der Kimu abgewiesen haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #