(04-02-2014, 15:26)Lullaby schrieb: Dachte, dass Gerichtstitel die KU betreffen i.d.R. unbefristet sind?
Ok, ich habe es vielleicht nicht deutlich genug formuliert:
Ein Titel ist grundsätzlich vom Zahlungspflichtigen maximal bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu begrenzen!
Wie p sehr richtig geschrieben hast:
Du must aktiv (!) darauf bestehen, daß der Titel befristet wird!
Tust Du das nicht (oder bist mit Deiner Forderung nicht erfolgreich), hast Du später die Klageprozedur am Hals, um den Titel wieder los zu bekommen!
Simon II