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Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
#4
(05-02-2014, 23:08)p schrieb: ... aber die Konsequenz für Väter daraus ist, so früh wie möglich die gemeinsame Sorge zu beantragen.
Absolut.

Und zweitens: Sich nicht von AnwältINNEN (und leider auch manchen Vätern) ins Bockshorn jagen lassen, die vorschlagen "doch erst mal den Umgang regeln zu lassen" weil der doch viel wichtiger sei, bla, bla...... Im Umgangsverfahren werden dann die Minuspunkte generiert, die die Sorge blockieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern - von sorglos - 05-02-2014, 23:34

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