(06-02-2014, 23:04)StrengGeheimerInformant schrieb: - Warum bekommt Heidi K. Külzer Prozesskostenhilfe, obwohl sie verurteilt wurde?
Die Frage ist schon deshalb falsch, weil sie tatsächlich noch nicht rechtskräftig verurteilt ist.
(06-02-2014, 23:04)StrengGeheimerInformant schrieb: - Wie kann man bitteschön Ansprüche "abtreten" im Beamtenrecht?
Die Abtretbarkeit wird durch das Beamtenrecht nicht ausgeschlossen.
(06-02-2014, 23:04)StrengGeheimerInformant schrieb: - Weshalb benennt man eine Verurteilte nie mit Klarnamen, das Opfer aber schon?
Bei Verurteilten (männlich wie weiblich) verbietet der Schutz der Privatsphäre die Namensnennung. Was Horst Arnold betrifft, so war sein Name entweder schon vorher bekannt oder es wurde von seiner Seite die Zustimmung zur Namensnennung erteilt.
(06-02-2014, 23:32)kay schrieb: Also wie das mit dem "Abtreten" gehen soll, wuerde mich auch mal interessieren. Ich kann doch auch nicht ein normales Gehalt einfach an irgendwen "abtreten" nur um irgendwelchen Forderungen zu entgehen. Wie soll sowas gehen?
Da war ganz einfach ein anderer Gläubiger schneller.