07-02-2014, 00:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-02-2014, 01:04 von StrengGeheimerInformant.)
(07-02-2014, 00:26)Theo schrieb:(06-02-2014, 23:04)StrengGeheimerInformant schrieb: - Warum bekommt Heidi K. Külzer Prozesskostenhilfe, obwohl sie verurteilt wurde?
Die Frage ist schon deshalb falsch, weil sie tatsächlich noch nicht rechtskräftig verurteilt ist..
Sie wurde verknackt und nun steht ein Widerspruch an. Mal sehen, wie der BGH urteilen wird. Aktuell ist sie rechtskräftig verurteilt - aber eben eine Revision anhängig. Das ist alles!
(07-02-2014, 00:26)Theo schrieb:(06-02-2014, 23:04)StrengGeheimerInformant schrieb: - Warum bekommt Heidi K. Külzer Prozesskostenhilfe, obwohl sie verurteilt wurde?
Die Frage ist schon deshalb falsch, weil sie tatsächlich noch nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Bei Verurteilten (männlich wie weiblich) verbietet der Schutz der Privatsphäre die Namensnennung. Was Horst Arnold betrifft, so war sein Name entweder schon vorher bekannt oder es wurde von seiner Seite die Zustimmung zur Namensnennung erteilt.
Ach so - diese Erklärung definiert natürlich alles, dass ein Falschbeschuldigter Klarbenamt-Veröffentlicht werden darf, eine Heidi Külzer aber nicht.
(07-02-2014, 00:26)Theo schrieb:(06-02-2014, 23:32)kay schrieb: Also wie das mit dem "Abtreten" gehen soll, wuerde mich auch mal interessieren. Ich kann doch auch nicht ein normales Gehalt einfach an irgendwen "abtreten" nur um irgendwelchen Forderungen zu entgehen. Wie soll sowas gehen?
Da war ganz einfach ein anderer Gläubiger schneller.
SgI
Nochmal die Frage: Warum bekommt Heidi Külzer PKH (Prozesskostenhilfe)?