07-02-2014, 10:09
(07-02-2014, 00:26)Theo schrieb: Bei Verurteilten (männlich wie weiblich) verbietet der Schutz der Privatsphäre die Namensnennung. Was Horst Arnold betrifft, so war sein Name entweder schon vorher bekannt oder es wurde von seiner Seite die Zustimmung zur Namensnennung erteilt.
So einfach ist das bei weitem nicht, darum rankt sich eine ganze Rechtssprechungskategorie. Das ist immer eine Abwägung widerstreitender Interessen, namentlich des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und des verfassungsrechtlich garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Urteile dazu gehen bis zum BVerfG hoch, z.B. hier ("Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten verfassungsgemäß").
Jedenfalls haben eine ganze Reihe von Medien spätestens nach ihrer Verurteilung begonnen, ihren vollen Namen zu nennen, z.B. http://www.pfalz-express.de/report-vor-o...erurteilt/ Dem ist nicht entgegengetreten worden. Wenn andere Zeitungen bei ihrem Heidi K. bleiben, ist dies im jetzigen Stadium der Sache jedenfalls nicht einem Verbot der Namensnennung geschuldet.