12-02-2014, 17:35
(12-02-2014, 17:21)wackelpudding schrieb: Sorry, aber ist es nicht so, dass bis zur Rechtskraft der Scheidung TU zu zahlen ist?
Ja, klar. Der nacheheliche Unterhalt wäre dann rückwirkend ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.
Ungeachtet dessen ist es anzuraten, die Verhandlungen jetzt zu beginnen und die Angelegenheit möglichst bald abzuschließen. Verzögerung schafft hier keine Vorteile.