15-02-2014, 05:34
(14-02-2014, 20:29)Antragsgegner schrieb: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Ham...s17681.htm
Hier
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...40106.html
steht der ganze Text.
Zumindest die beiden ältesten Kinder bekommen auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da der KV 334 € Mindestunterhalt bezahlen müsste. Damit sind sie 12 Jahre alt, oder älter.
Die Bedarfsgemeinschaft aus Mama und den Kindern bekommt also zum Kindergeld maximal noch 180 € UHV. Den Rest zahlt Mama selbst, ein eventuell mit ihr zusammen wohnender neuer Lebenspartner oder Papa Staat. Allerdings nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.